Anfrage: Verzögerte Ausstellung "Erweiterte Führungszeugnisse" als Hemmnis

Zur Aufnahme der Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung wird die Vorlage eines "Erweiterten Führungszeugnisses" pflichtig voausgesetzt. Sinn dieser Maßnahme ist nach §72a SGB VIII der "Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen". Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind hier verpflichtet, durch das Einfordern der entsprechenden Unterlagen im Einstellungsprozess diese Regelung umzusetzen.

 

Aktuell kommt es zu massiven Verzögerungen der Ausstellung dieser Dokumente durch das zuständige Bundesjustizamt. Hierauf haben weder die örtlichen Träger noch die neu gewonnenen Mitarbeiter:innen Einfluss.

Daraus resultiert (exemplarisch) zum Beispiel die Verhinderung von Tätigkeitsbeginnen in Bochum (siehe WAZ vom 21.08.2023 / online.)

 

Die entsprechenden Träger von Einrichtungen suchen hier nach einem Ausweg.

 

Unsere Fragen:

 

  • Ist diese Problematik bereits bekannt und in Bearbeitung?

 

  • Kann das Landesjugenamt zeitnah mit den örtlich zuständigen Jugendämtern etwa durch das Akzeptieren einer Erklärung an Eides statt eine Lösung anbieten, um bis zur Vorlage des Zeugnisses und dessen Prüfung einen vorläufigen Tätigkeitsbeginn des dringend benötigten Fachpersonals bzw. den Ausbildungsbeginn zu ermöglichen?

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