Seit dem 01. Juli 2023 gibt es Änderungen bei der Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen. Als gesetzliche Grundlage zur Idee hinter dem neuen Personalbemessungsverfahren gelten das SGB XI und das Pflegestärkungsgesetz. Dieses neue Verfahren berücksichtigt insbesondere die Umwandlung von den bisherigen 3 Pflegestufen in jetzt 5 Pflegegrade und den daraus resultierenden Personalbedarf.
Für die Verwaltungen zieht das im Bereich der Leistungsabrechnung und der administrativen Betreuung einen erheblichen Mehraufwand nach sich.
Ungeachtet dessen wird der Personaleinsatz im Verwaltungsbereich stationärer Einrichtungen jedoch noch immer an alten Anhaltswerten gemessen.
Die LWLSPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Warum sind bisher Änderungen in Bezug auf hinzugekommene, auch häufig umfangreiche, Aufgabenbereiche in Verwaltungen stationärer Pflegeeinrichtungen nicht berücksichtigt worden?
- Wie ist die Einschätzung der Verwaltung des LWL in Bezug auf die Personalbemessung für den Verwaltungsbereich in den Einrichtungen der LWL- Wohnverbünde?
- Welche Haltung haben die Vertretenden des LWL im Rahmen der Verhandlungen eingenommen?
- Gibt es Überlegungen von Seiten des LWL den Personalschlüssel für Verwaltungen in Pflegeeinrichtungen aufgabenadäquat anzupassen?