Seit dem 01. Juli 2023 gibt es Änderungen bei der Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen. Als gesetzliche Grundlage zur Idee hinter dem neuen Personalbemessungsverfahren gelten das SGB XI und das Pflegestärkungsgesetz. Dieses neue Verfahren berücksichtigt insbesondere die Umwandlung von den bisherigen 3 Pflegestufen in jetzt 5 Pflegegrade und den daraus resultierenden Personalbedarf.
Für die Verwaltungen zieht das im Bereich der Leistungsabrechnung und der administrativen Betreuung einen erheblichen Mehraufwand nach sich.
Ungeachtet dessen wird der Personaleinsatz im Verwaltungsbereich stationärer Einrichtungen jedoch noch immer an alten Anhaltswerten gemessen.